Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der JON school for music & writing, Einzelunternehmung Jonas Birthelmer Seckenheimer Straße 71 in 68165 Mannheim, Stand 1.1.2019
1. Aufgabe
Die JON school for music & writing ist eine private Musikschulunternehmung zur Förderung der musikalischen Bildung. Die Vermittlung von musikalischen Grundlagen, die Vorbereitung auf Aufnahme- und Abschlussprüfungen, sowie die individuelle fachgerechte Vorbereitung auf den Beruf des Musikers und Songwriters sind die Aufgabe.
2. Schuljahr und Ferien
Das Schuljahr beginnt am 1.9. und endet am 31.8. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Die Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Mannheim gelten auch für die JON school for music & writing.
3. An- und Abmeldung
An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform und werden nach Abschluß der Unterrichtsvereinbarung rechtswirksam. Eine Kündigung kann jederzeit mit 3 Monaten im Voraus erfolgen.
4. Unterricht und Dauer
Der Unterricht wird wöchentlich erteilt, außer in den Ferien und an Feiertagen und dauert, je nach Unterrichtsvereinbarung 30, 45 oder 60 Minuten. Der Unterricht ist nicht an einen bestimmten Lehrer gebunden. Der Fachlehrer kann von der Schule getauscht werden. Ein Wechsel des Schülers innerhalb des Kursangebots ist nach Absprache jederzeit möglich.
5. Aufsicht und Haftung
Eine Aufsicht durch die Schule besteht nur während des Unterrichts. Für Schadensfälle, die nicht auf eine Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht der Schule zurückzuführen sind, übernimmt die Schule keine Haftung. Eine etwaige Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
6. Gebühren
Die monatliche Gebühr ist eine durchschnittliche Rate des Jahresaufwandes, die auch in den Ferien erhoben wird. Änderungen der Gebühren behält sich die Schule vor. Eine Anhebung des Preises und der sich daraus ergebenden Monatsgebühr kann innerhalb des bestehenden Vertrages nur mit einer Ankündigung von mindestens 6 Monaten erfolgen. Bei rückfälliger Gebühr behält sich die Schule vor, den Unterricht ruhen zu lassen oder zu kündigen.
7. Fehlstunden und Nachholtermine
Bei einem vom Schüler verursachten Unterrichtsausfall besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung. Bei Verhinderung durch die Lehrkraft wird die Stunde nachgeholt.
8. Zahlungsart
Die Monatsgebühr ist zum 1. des Monats im Voraus auf die in der Unterrichtsvereinbarung angegeben IBAN Kontoverbindung zu überweisen.
9. Daten und Gültigkeit
Mit der Unterschrift der Unterrichtsvereinbarung wird die gültige Fassung der AGB verbindlich anerkannt. Diese umfasst die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu Verwaltungszwecken.